Pflegegrad


Der Pflegegrad gibt an, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und welchen Unterstützungsbedarf sie im Alltag hat. Er ist die Grundlage für nahezu alle Leistungen der Pflegeversicherung wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Pflegehilfsmittel. Die Pflegegrade wurden im Jahr 2017 als Ersatz für die früheren Pflegestufen eingeführt, um insbesondere Menschen mit Demenz besser zu berücksichtigen.



Rechtsgrundlage

Die gesetzlichen Regelungen zu den Pflegegraden finden sich im §§ 14 und 15 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Dort ist festgelegt, was Pflegebedürftigkeit bedeutet, wie der Grad der Selbstständigkeit gemessen wird und welche Kriterien der Medizinische Dienst verwendet.



Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof (bei Privatversicherten) anhand eines standardisierten Bewertungsverfahrens – dem sogenannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA) – ermittelt.



Dabei werden sechs zentrale Lebensbereiche (Module) bewertet:

  • Mobilität – z. B. Aufstehen, Fortbewegen, Treppensteigen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – z. B. Orientierung, Gespräche verstehen, Entscheidungen treffen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – z. B. Unruhe, Ängste, Aggression, nächtliche Unruhe
  • Selbstversorgung – z. B. Körperpflege, Ernährung, Ankleiden, Toilettengänge
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen – z. B. Medikamente, Verbände, Arztbesuche
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte – z. B. Tagesstruktur, Teilnahme am sozialen Leben

Aus allen Bereichen werden Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl entscheidet schließlich über den Pflegegrad.



Die fünf Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad Beschreibung
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege


Wie erhält man einen Pflegegrad?

Der Pflegegrad wird nicht automatisch vergeben. Pflegebedürftige oder Angehörige müssen aktiv einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Anschließend erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Der Bescheid über den Pflegegrad wird dann schriftlich mitgeteilt.



Warum ist der Pflegegrad so wichtig?

Der zuerkannte Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Vollstationäre Pflege
  • Pflegehilfsmittel
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Hausnotruf
  • Beratungseinsätze
  • Pflegeberatung


Kann der Pflegegrad später angepasst werden?

Ja. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, kann jederzeit ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Die Pflegekasse veranlasst dann erneut eine Begutachtung.

Nach oben scrollen