Pflegegeld


Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die Personen mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten, wenn die Pflege zu Hause durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen übernommen wird. Es dient dazu, die Pflegeperson finanziell zu entlasten und die häusliche Pflege zu unterstützen.



Rechtsgrundlage

Das Pflegegeld ist im § 37 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) gesetzlich geregelt. Dort ist exakt festgelegt, wer Anspruch hat, wie hoch das Pflegegeld ist und unter welchen Voraussetzungen es gezahlt wird.



Voraussetzungen

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (2 bis 5) vor.
  • Die Pflege findet überwiegend zu Hause statt.
  • Die Pflege wird durch private Pflegepersonen erbracht (z. B. Angehörige, Freunde, Nachbarn).
  • Es werden keine oder nicht alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes genutzt.


Höhe des Pflegegeldes

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem zuerkannten Pflegegrad:

Pflegegrad Monatliches Pflegegeld
Pflegegrad 1 Kein Anspruch
Pflegegrad 2 347 €
Pflegegrad 3 545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5 901 €


Wann wird Pflegegeld gezahlt?

Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen. Es kann dann an die private Pflegeperson weitergegeben werden, ist aber rechtlich ein Beitrag zur Organisation der Pflege.



Wichtiger Hinweis: Beratungspflicht

Wer Pflegegeld erhält, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen. Dieser dient der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.

  • Pflegegrad 2 & 3: alle 6 Monate
  • Pflegegrad 4 & 5: alle 3 Monate

Erfolgt der Beratungseinsatz nicht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.

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